Jugend- und Gesundheitsschutz

 

Volljährigkeitsprüfung

 

Ab dem 01.04.2016 schreibt der Gesetzgeber vor, eine Überprüfung der Volljährigkeit jedes Kunden durchzuführen.

Die Prüfung erfolgt einmal bei der Registrierung über eine Schufa-Anbindung.

Es ist eine einmalige Altersabfrage (keine Bonitätsprüfung).

Des Weiteren wird vom Gesetzesgeber die Zustellung per Altersnachweis verlangt, wo der Zusteller die Sendung nur an Volljährige übergibt.

 


 

Zustellung

 

Es ist leider nicht mehr möglich an eine Packstation zu liefern, auch ist es nicht möglich die Sendung bei einem Nachbarn oder einem Ablageort zuzustellen.

Kann die Altersprüfung nicht durchgeführt werden oder der Zusteller trifft keinen an, wird die Sendung an der nächsten Postfiliale zur Abholung bereitgestellt.

 


 

Gesundheitsschutz

 

Nikotin wird als starkes Nervengift eingestuft, was zu unzähligen Krankheiten führen kann und zusätzlich abhängig macht.

Durch die Liquids (mit Nikotin), wird das Nikotin beim Dampfen inhaliert.

Die Liquids, Geräte, Zubehöre und jägliche gegenstände die verletzungen oder gesundheitsschäden verursachen können, müssen von Kindern und Tieren außerhalb ihrer Reichweite Gelagert/Aufbewahrt werden.

Bei Erkrankungen des Herzens oder der Lunge, bei Schwangeren oder Stillende Mütter ist das Dampfen mit Nikotinhaltigem Liquids nicht geeignet.

Liquids enthalten Sortenbedingt Propylenglycol (PG), Glycerin (VG), Nikotin und Aromen.. Bei einer allergischen Reaktion sollten Sie den Konsum einstellen und einen Arzt oder Apotheker kontaktieren.

 


 

Warnhinweis:

Propylenglycol (= E 1520), Glycerin (= E 422) sind in der EU zugelassene Zusatzstoffe für Lebensmittel.

Von uns verwendeten Aromen entsprechen der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 vom 16.12.2008.

Liquids sind Genussmittel die ausschließlich zur Verwendung in E-Zigaretten bestimmt sind und sind kein Hilfsmittel zur Rauchentwöhnung.

Warnhinweis: hochkonzentriertes Aroma ist nicht für den direkten Gebraucht.

Zuletzt angesehen